Die Verhaltenstherapie ist – neben der tiefenpsychologisch fundierten, der psychoanalytischen und der systemischen Therapie – eines der vier sogenannten „Richtlinienverfahren“, die gesetzlich anerkannt sind und eine Abrechnung mit den Krankenkasse ermöglichen.
In der Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass Auffälligkeiten und Probleme gelernte Verhaltensweisen sind. Die Kinder und Jugendlichen sollen also in der Therapie falsch Gelerntes umlernen oder verlernen und bisher nicht Gelerntes neu lernen. Die frühere Lebensgeschichte spielt nur insofern eine Rolle, wie sie Hinweise auf gegenwärtige, aufrechterhaltende Bedingungen liefert.