Kosten der Behandlung

Nach den 5 probatorischen Sitzungen, in denen wir uns kennenlernen, entscheiden wir ob eine Therapie durchgeführt werden soll. Wenn wir uns dafür entscheiden sollten, muss ich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Nach Bewilligung des Antrages werden die gesamten Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer Behandlung von Kindern und Jugendlichen in meiner Praxis. Um dies zu klären, können Sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe in Verbindung setzen oder rufen Sie mich unverbindlich an und wir klären das weitere Vorgehen.
Außerdem können Sie sich dann auch nach dem genauen Vorgehen für die Beantragung psychotherapeutischer Leistungen (z.B. benötigte Unterlagen, Formulare) erkundigen.
Für die Abrechnung der Leistungen wird die sogenannte Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten (GOP) angewendet.

 

Natürlich können die Kosten für eine Psychotherapie für Ihr Kind immer von Ihnen selbst übernommen werden (Selbstzahler). Das könnte in Frage kommen, wenn Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernimmt oder wenn Sie aus persönlichen Gründen eine Kostenübernahme durch die Kasse nicht wünschen.

Für die Abrechnung der Leistungen wird die sogenannte Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten (GOP) angewendet.